Scholz | Lühring & Partner
  • START
  • KANZLEI
    • Ihre Kanzlei im Lieken-Quartier
    • Berufsträger und Team
    • Ausbildung
    • Karriere
    • Termin in Untervollmacht
  • NOTARBÜRO
    • Ihr Notarbüro im Lieken-Quartier
    • Das Notar-Team
    • Notarielle Leistungen
      • Ehe, Partnerschaft & Familie
      • General- & Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügung
      • Immobilien und Grundstücke
      • Vererben & Verschenken
      • Unternehmensregelungen
      • Individuelle Beratung
    • Informationen für Makler und Maklerinnen
    • Notarkosten
  • ANWALTSBÜRO
    • Ihr Anwaltsbüro im Lieken-Quartier
    • Immobilien- und Kaufrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • Wirtschafts- und Vertragsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Arbeitsrecht
    • Inkasso und Forderungseinzug
  • NEWS
  • KONTAKT
    • Kontaktformular & Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Nutzungsvereinbarung
  • FORMULARE
    • Online-Formulare Notarbüro
    • PDF-Datenblätter Notarbüro
    • PDF-Formulare Anwaltsbüro
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Norbert Lühring

Notarkosten – Gebührenunterschreitung strafbar Neues BGH-Urteil

Urteile & Rechtstipps

Notarkosten sind gesetzlich geregelt; über deren Höhe darf nicht verhandelt werden. Ein Notar, der entstandene Gebühren nicht erhebt und durchsetzt, z. B. im Gegenzug für Folge-Beurkundungen, riskiert ein Strafverfahren wegen Bestechlichkeit im Amt.

Die Entscheidung des BGH vom 22. März 2018 – 5 StR 566/17 – stellt fest, dass die Gebührenerhebung und deren Durchsetzung eine Amtspflicht (Diensthandlung im Sinne der §§ 332, 334 StGB) darstellt. Bei einer Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren verletzt der Notar diese Dienstpflicht. Die Pflicht zur Erhebung der gesetzlichen Gebühren soll einen Verdrängungswettbewerb durch Preisunterschreitungen zwischen den Notaren verhindern und bezweckt die Sicherung einer funktionsfähigen Rechtspflege durch leistungsfähige Notariate und die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen.

Bei einer Gebührenunterschreitung drohen nunmehr einschneidende Strafen und der Verlust der Amtsfähigkeit mit der Folge einer für den Notar existenzvernichtenden Amtsenthebung.

Das Urteil ist auch relevant für die Auftraggeber des Notars. Im BGH-Fall war auch der Mandant, der dem Notar die bevorzugte Beauftragung gegen geringere Gebühren versprochen hatte, wegen Bestechung angeklagt.

Der BGH hat das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

24. Oktober 2018/von Norbert Lühring
Schlagworte: Amtspflicht, Bestechlichkeit, Bestechung, Gebühren, Notar
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Auf WhatsApp teilen
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2018/10/SLP_News_Notariat.jpg 402 1030 Norbert Lühring https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2025/01/SLP_Logo.png Norbert Lühring2018-10-24 08:17:522018-10-29 09:34:28Notarkosten – Gebührenunterschreitung strafbar Neues BGH-Urteil
Das könnte Sie auch interessieren
Schenkungen
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde
BREXIT
Scheidung und Testament
Keine Erben vorhanden – was tun?
Neuer Notar
Notarielle Fachprüfung bestanden
Krakelige Schrift im Testament
Search Search

Kategorien

Schlagwörter

Advokatur Arbeitsrecht Arglist Bauvertrag Berliner Testament BGH Bundesgerichtshof Corona COVID-19 Ehe Entschädigung Erbe Fachanwalt Fachwirt Familienrecht Gewerbemiete GmbH Grundbuch Haftung Hölschermann Immobilie Kaufvertrag Kündigung Lühring Mangel Mietrecht Mietvertrag Minderung Notar Notariat Notwegerecht Rechtsanwalt Rechtsfachwirt Reiserecht Schadenersatz Schadensersatz Scheidung Schenkung Team Testament Tilman Transparenzregister Vorsorgevollmacht Wegerecht Widerruf

SCHOLZ | LÜHRING & PARTNER

Scholz | Lühring & Partner ist ein ambitioniertes  Notar- und Anwaltsbüro im Achimer Lieken-Quartier bei Bremen. Individuell abgestimmt auf den Bedarf und die Ansprüche von Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig in den Fachanwaltsbereichen Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und den dazugehörigen Nebengebieten. Unser Anspruch ist die Wahrung Ihrer Interessen – deshalb sind wir Ihre Rechtsanwälte, Notare und Fachanwälte im Großraum Bremen mit Sitz in Achim im Landkreis Verden.

Scholz | Lühring & Partner – Mit Recht an Ihrer Seite

AKTUELLES

  • Notarbüro 16. Mai 2026
  • Beurkundung oder Beglaubigung 16. Mai 2026
  • Was gehört zu den Aufgaben eines Notars? 19. April 2026
  • Elektronische Präsenzbeurkundung 19. April 2026

KONTAKT

Scholz | Lühring & Partner
Rechtanwälte | Notare | Fachanwälte
Gaswerkstraße 1c
28832 Achim

Eingang & Parken über die Königsworther Straße am Kreisel

Tel.: 04202-88420
Fax: 04202-884242
info@scholz-luehring.de
www.scholz-luehring.de

 

© 2020 by Scholz | Lühring & Partner Rechtsanwälte PartGmbB | Impressum | Datenschutz | Nutzungsvereinbarungen
Link to: Mitarbeiter-Fortbildung 2018 Link to: Mitarbeiter-Fortbildung 2018 Mitarbeiter-Fortbildung 2018 Link to: Melanie Schedler – gepr. Rechtsfachwirtin Link to: Melanie Schedler – gepr. Rechtsfachwirtin Melanie Schedler – gepr. Rechtsfachwirtin
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen