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Norbert Lühring

Auch GmbH-Anteilsübertragungen können online beurkundet werden Bundestag hat die digitalen Notarverfahren ausgeweitet

Urteile & Rechtstipps

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 den Gesetzentwurf zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht beschlossen.

Zu den schon bestehenden Möglichkeiten kommen nun die folgenden Vorgänge hinzu:

  • Übertragung und Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH
  • Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister
  • Gründungen von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
  • Beschluss zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats
  • Vollmachten für Anmeldungen beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister
  • GmbH-Stimmrechtsvollmachten und Vollmachten zur Übernahme eines GmbH-Geschäftsanteils

Das Verfahren baut auf den bereits bestehenden Online-Verfahren für Registeranmeldungen auf.

Die Neuregelung ist allerdings nicht als vollständige Digitalisierung aller notariellen Vorgänge zu verstehen. Erfasst werden nur die gesetzlich bestimmten Verfahren. Zudem bleibt die Notarin oder der Notar verpflichtet, die Eignung des Online-Verfahrens im konkreten Fall zu beurteilen.

Insbesondere aber für GmbH-Anteilsübertragungen ergeben sich neue Gestaltungsspielräume.

Weitere Informationen zu den heute schon bestehenden Online-Verfahren finden Sie –> hier

25. Oktober 2026/von Norbert Lühring
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