Scholz | Lühring & Partner
  • START
  • KANZLEI
    • Ihre Kanzlei im Lieken-Quartier
    • Berufsträger und Team
    • Ausbildung
    • Karriere
    • Termin in Untervollmacht
  • NOTARBÜRO
    • Ihr Notarbüro im Lieken-Quartier
    • Das Notar-Team
    • Notarielle Leistungen
      • Ehe, Partnerschaft & Familie
      • General- & Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügung
      • Immobilien und Grundstücke
      • Vererben & Verschenken
      • Unternehmensregelungen
      • Individuelle Beratung
    • Informationen für Makler und Maklerinnen
    • Notarkosten
  • ANWALTSBÜRO
    • Ihr Anwaltsbüro im Lieken-Quartier
    • Immobilien- und Kaufrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • Wirtschafts- und Vertragsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Arbeitsrecht
    • Inkasso und Forderungseinzug
  • NEWS
  • KONTAKT
    • Kontaktformular & Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Nutzungsvereinbarung
  • FORMULARE
    • Online-Formulare Notarbüro
    • PDF-Datenblätter Notarbüro
    • PDF-Formulare Anwaltsbüro
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Tilman Lühring

Wohnraummietrecht BGH: Verbindung einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung möglich

Urteile & Rechtstipps

Der unter anderem für Wohnraummietrecht zuständige achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschied am 19.09. diesen Jahres in zwei Sachen (VIII ZR 231/17 sowie VIII ZR 261/17) , dass eine ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses hilfsweise im Rahmen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung desselben erklärt werden kann.

Das Berufungsgericht hat die Räumungsklagen zweier Vermieter zuvor abgewiesen. Beiden Verfahren lagen ähnlich gelagerte Sachverhalte zugrunde: Beide Mieter von jeweils einer Wohnung zahlten zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht und gerieten infolgedessen in Schuldnerverzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Infolgedessen wurde den Vermietern die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 2 S. Nr. 3 lit. a BGB eröffnet. Diese erklärten eine außerordentliche fristlose Kündigung und hilfsweise hierzu die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Das Gesetz räumt Wohnraummietern (wohl als besondere Ausprägung der Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 Abs. 1 GG) allerdings die Möglichkeit ein, sogar bis zu zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit eines Räumungsanspruchs den verzungsbedingten Kündigungsgrund durch nachträgliche Entrichtung der Miete zu beseitigen, § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB (sog. „Schonfristzahlung“). Schon vor Eintritt der Rechtshängigkeit nahmen die Mieter diese Möglichkeit wahr. Die außerordentlichen Kündigungen wurden durch die geleisteten Zahlungen folglich unwirksam.

Hierdurch treten nunmehr die hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigungen in den Vordergrund. Der Bundesgerichtshof stellte lediglich klar, dass die gewählte Gestaltungsmöglichkeit in Form der hilfsweisen Erklärung einer ordentlichen Kündigung möglich ist. Diese könnten aufgrund eines „berechtigten Interesses“ infolge einer schuldhaften, nicht unerheblichen Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen auf Seiten der Mieter i.S.v. § 573 Abs. 1, Abs. 2 zum Tragen kommen.

Der achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Berufungsurteile in beiden Sachen aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Berufungsgerichte zurückverwiesen.

 

20. September 2018/von Tilman Lühring
Schlagworte: Kündigung, Mietvertrag
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Auf WhatsApp teilen
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2018/06/SLP_News_Mietrecht-Wohnungseigentumsrecht.jpg 402 1030 Tilman Lühring https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2025/01/SLP_Logo.png Tilman Lühring2018-09-20 18:07:042018-10-08 07:18:45Wohnraummietrecht BGH: Verbindung einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung möglich
Das könnte Sie auch interessieren
Kündigungsausschluss in Zeiten von Corona
Der Mieter und das Messie-Syndrom
Corona: Miete trotz Absage der Hochzeitsfeier geschuldet
Pflichtenumfang nach Beendigung des Mietverhältnisses
Tötungsverdacht rechtfertigt die fristlose Kündigung
Spätere Änderung des Mietvertrags
Der baufreudige Mieter
Search Search

Kategorien

Schlagwörter

Advokatur Arbeitsrecht Arglist Bauvertrag Berliner Testament BGH Bundesgerichtshof Corona COVID-19 Ehe Entschädigung Erbe Fachanwalt Fachwirt Familienrecht Gewerbemiete GmbH Grundbuch Haftung Hölschermann Immobilie Kaufvertrag Kündigung Lühring Mangel Mietrecht Mietvertrag Minderung Notar Notariat Notwegerecht Rechtsanwalt Rechtsfachwirt Reiserecht Schadenersatz Schadensersatz Scheidung Schenkung Team Testament Tilman Transparenzregister Vorsorgevollmacht Wegerecht Widerruf

SCHOLZ | LÜHRING & PARTNER

Scholz | Lühring & Partner ist ein ambitioniertes  Notar- und Anwaltsbüro im Achimer Lieken-Quartier bei Bremen. Individuell abgestimmt auf den Bedarf und die Ansprüche von Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig in den Fachanwaltsbereichen Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und den dazugehörigen Nebengebieten. Unser Anspruch ist die Wahrung Ihrer Interessen – deshalb sind wir Ihre Rechtsanwälte, Notare und Fachanwälte im Großraum Bremen mit Sitz in Achim im Landkreis Verden.

Scholz | Lühring & Partner – Mit Recht an Ihrer Seite

AKTUELLES

  • Notarbüro 16. Mai 2026
  • Beurkundung oder Beglaubigung 16. Mai 2026
  • Was gehört zu den Aufgaben eines Notars? 19. April 2026
  • Elektronische Präsenzbeurkundung 19. April 2026

KONTAKT

Scholz | Lühring & Partner
Rechtanwälte | Notare | Fachanwälte
Gaswerkstraße 1c
28832 Achim

Eingang & Parken über die Königsworther Straße am Kreisel

Tel.: 04202-88420
Fax: 04202-884242
info@scholz-luehring.de
www.scholz-luehring.de

 

© 2020 by Scholz | Lühring & Partner Rechtsanwälte PartGmbB | Impressum | Datenschutz | Nutzungsvereinbarungen
Link to: Geldwäschegesetz Link to: Geldwäschegesetz Geldwäschegesetz Link to: Keine Erben vorhanden – was tun? Link to: Keine Erben vorhanden – was tun? Keine Erben vorhanden – was tun?
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen