Scholz | Lühring & Partner
  • START
  • KANZLEI
    • Ihre Kanzlei im Lieken-Quartier
    • Berufsträger und Team
    • Ausbildung
    • Karriere
    • Termin in Untervollmacht
  • NOTARBÜRO
    • Ihr Notarbüro im Lieken-Quartier
    • Das Notar-Team
    • Notarielle Leistungen
      • Ehe, Partnerschaft & Familie
      • General- & Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügung
      • Immobilien und Grundstücke
      • Vererben & Verschenken
      • Unternehmensregelungen
      • Individuelle Beratung
    • Informationen für Makler und Maklerinnen
    • Notarkosten
  • ANWALTSBÜRO
    • Ihr Anwaltsbüro im Lieken-Quartier
    • Immobilien- und Kaufrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • Wirtschafts- und Vertragsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Arbeitsrecht
    • Inkasso und Forderungseinzug
  • NEWS
  • KONTAKT
    • Kontaktformular & Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Nutzungsvereinbarung
  • FORMULARE
    • Online-Formulare Notarbüro
    • PDF-Datenblätter Notarbüro
    • PDF-Formulare Anwaltsbüro
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Nils Hölschermann

Farbgestaltung einer Wohnung bei Rückgabe Nahezu jeder Mieter einer Wohnung streicht bei Einzug in eine neue Wohnung die Wände in anderen Farben.

Urteile & Rechtstipps

Fraglich ist, ob der Mieter dazu verpflichtet ist, die Wohnung in einem neutralen Farbton zurückzugeben, wenn diese in kräftigen Farben angestrichen wurden. In einem Fall, über den der BGH zu entscheiden hatte, wurden die Wände von den Mietern in kräftigem blau, gelb und rot gestrichen. In diesem Zustand wurde die Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückgegeben. Aufgrund der Wandfarben fiel es dem Vermieter schwer, neue Mietinteressenten zu finden. Deshalb ließ er die Wohnung von einem Maler in neutralen Farbtönen überstreichen. Die Kosten hierfür begehrte er von dem Vormieter. Der BGH gab dieser Klage statt. Der Mieter ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird. (BGH, Urteil vom 6. 11. 2013 – VIII ZR 416/12)

2. Mai 2016/von Nils Hölschermann
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Auf WhatsApp teilen
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2018/06/SLP_News_Mietrecht-Wohnungseigentumsrecht.jpg 402 1030 Nils Hölschermann https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2025/01/SLP_Logo.png Nils Hölschermann2016-05-02 22:28:492018-07-03 11:10:22Farbgestaltung einer Wohnung bei Rückgabe Nahezu jeder Mieter einer Wohnung streicht bei Einzug in eine neue Wohnung die Wände in anderen Farben.
Search Search

Kategorien

Schlagwörter

Advokatur Arbeitsrecht Arglist Bauvertrag Berliner Testament BGH Bundesgerichtshof Corona COVID-19 Ehe Entschädigung Erbe Fachanwalt Fachwirt Familienrecht Gewerbemiete GmbH Grundbuch Haftung Hölschermann Immobilie Kaufvertrag Kündigung Lühring Mangel Mietrecht Mietvertrag Minderung Notar Notariat Notwegerecht Rechtsanwalt Rechtsfachwirt Reiserecht Schadenersatz Schadensersatz Scheidung Schenkung Team Testament Tilman Transparenzregister Vorsorgevollmacht Wegerecht Widerruf

SCHOLZ | LÜHRING & PARTNER

Scholz | Lühring & Partner ist ein ambitioniertes  Notar- und Anwaltsbüro im Achimer Lieken-Quartier bei Bremen. Individuell abgestimmt auf den Bedarf und die Ansprüche von Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig in den Fachanwaltsbereichen Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und den dazugehörigen Nebengebieten. Unser Anspruch ist die Wahrung Ihrer Interessen – deshalb sind wir Ihre Rechtsanwälte, Notare und Fachanwälte im Großraum Bremen mit Sitz in Achim im Landkreis Verden.

Scholz | Lühring & Partner – Mit Recht an Ihrer Seite

AKTUELLES

  • Notarbüro 16. Mai 2026
  • Beurkundung oder Beglaubigung 16. Mai 2026
  • Was gehört zu den Aufgaben eines Notars? 19. April 2026
  • Elektronische Präsenzbeurkundung 19. April 2026

KONTAKT

Scholz | Lühring & Partner
Rechtanwälte | Notare | Fachanwälte
Gaswerkstraße 1c
28832 Achim

Eingang & Parken über die Königsworther Straße am Kreisel

Tel.: 04202-88420
Fax: 04202-884242
info@scholz-luehring.de
www.scholz-luehring.de

 

© 2020 by Scholz | Lühring & Partner Rechtsanwälte PartGmbB | Impressum | Datenschutz | Nutzungsvereinbarungen
Link to: Kann ich wirksam mein Testament am PC schreiben? Link to: Kann ich wirksam mein Testament am PC schreiben? Kann ich wirksam mein Testament am PC schreiben? Link to: Aufklärungspflichten eines Kfz-Verkäufers Link to: Aufklärungspflichten eines Kfz-Verkäufers Aufklärungspflichten eines Kfz-Verkäufers
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen