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Annette von Wiedebach

Finanzgericht Düsseldorf: Alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Kosten absetzbar Mit einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Düsseldorf eine interessante Entscheidung getroffen

Urteile & Rechtstipps

finaMit einem aktuellen Urteil vom 19.02.2013 –10K 2392/12 E- hat das Finanzgericht Düsseldorf eine interessante Entscheidung getroffen. Es können alle Kosten …

…, insbesondere die Gerichts- und Anwaltskosten, die mit einer Ehescheidung verbunden sind, nunmehr von der Steuer abgesetzt werden. Bislang waren nur die Kosten für die eigentliche Scheidung und die Kosten für die Durchführung des Versorgungsausgleichs steuerlich berücksichtigungsfähig. Die Kosten für den Zugewinnausgleich und Kosten für die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen können nunmehr nach diesem Urteil auch geltend gemacht werden.

1. August 2013/von Annette von Wiedebach
Schlagworte: Außergewöhnliche Kosten, Ehescheidung, Finanzgericht, Scheidung, Scheidungskosten
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https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2018/06/SLP_News_Familienrecht.jpg 402 1030 Annette von Wiedebach https://www.scholz-luehring.de/wp-content/uploads/2025/01/SLP_Logo.png Annette von Wiedebach2013-08-01 12:21:002019-01-14 10:38:38Finanzgericht Düsseldorf: Alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Kosten absetzbar Mit einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Düsseldorf eine interessante Entscheidung getroffen
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